Welche Dokumentation und regulatorischen Nachweise sind für konforme LiFePO4-Batterieversendungen erforderlich?

Compliance hängt von gründlicher Dokumentation ab:

  • UN38.3 Testzusammenfassung: Pflichtnachweis über bestandene T.1–T.8 Tests (z. B. Quetsch-, Überladungstests) für Zellen/Batteriedesigns.
  • Etiketten & Markierungen: Gefahrgutkennzeichen der Klasse 9, UN-Nummern (3480/3481), Lithium-Batterie-Marken mit Kontaktinformationen und Orientierungspfeile für flüssige Komponenten.
  • Versanddokumente: Gefahrgutdeklaration (DGD) mit Verpackungsanweisung (z. B. IMDG P903), Sicherheitsdatenblätter (SDS) und Notfallkontakte.
  • Ausrichtung des CTU-Codes: Befolgen Sie den IMO/ILO/UNECE CTU-Code für die Ladungssicherung. Bewahren Sie Fotos von Polstermaterial, Ladung und Siegeln auf.
  • Sonderfälle: Containerisierte BESS erfordert IEC 62619/UL 9540 Zertifizierungen und Nachweis der Transportsicherung. SOLAS VGM muss durch Wiegen oder Berechnung deklariert werden.

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